Selbstverständlich haben wir auch Männer in unseren Team.
Die Live-in-Betreuerin hat Anspruch auf ein eigenes Zimmer und freien Zugang zum Internet (WLAN).
Um einen konstruktiven Dialog führen zu können, sind gute Sprachkenntnisse für uns eine wichtige Voraussetzung. Bei der Selektion unserer Mitarbeiter legen wir grossen Wert auf mehrjährige Erfahrung in der Personenbetreuung, einen einwandfreien Leumund und Referenzen.
Ja, im ersten Monat ist die Kündigungsfrist 2 Wochen, ab dem 2. Monat beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat auf Ende des nächsten Kalendermonats.
Unsere Mitarbeiter unterstehen dem schweizerischen Arbeitsgesetz sowie dem Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih.
Wir sind in der Lage innert weniger Tage eine gut ausgebildete Mitarbeiterin einzusetzen.
Ja, wir verfügen über die Bewilligungen des Amts für Arbeit und Wirtschaft des Kantons Zürich sowie die Bewilligungen schweizweit des SECO Bern für den Personalverleih und die Personalvermittlung. Unsere Mitarbeiter erhalten Schweizerlöhne, sind einwohneramtlich angemeldet, bezahlen die Quellensteuern und sind nach Schweizer Recht sozial-, unfall- und krankenversichert.
Bei unseren Bertreuerinnen handelt es sich um Schweizer- und EU-Bürger, die gemäss dem Freizügigkeitsabkommen nach geltendem EU- und CH-Recht in der Schweiz arbeiten dürfen. Da wir Arbeitgeber sind, erledigen wir alle Formalitäten wie Arbeitsverträge, Anmeldungen, Bewilligungen, Sozialabgaben, Steuern, KTG- und Unfallversicherungen.
Vollumfängliche Haushaltführung sowie Betreuung und Begleitung
Wir sind in der ganzen Schweiz tätig.